Drucken

An der Hauptversammlung der GHGO vom 28. November 2015 wurde der Entschluss gefasst, dass die Thematik "was geschieht mit unseren Akten" in Bezug auf die Resultate der Familiengeschichtsforschung intensiv bearbeitet werden soll. Als Ziel wurde deklariert, dass eine Anleitung für die Mitglieder erarbeitet werden soll.

Nachlass ins Archiv

Während fast zwei Jahren wurde dieses Thema bearbeitet. Die Staats- und Landesarchive im Einzugsbereich der GHGO wurde kontaktiert. Bei den anderen genealogischen Organisationen in der Schweiz wurden vorhandene Lösungen hinterfragt. International wurden die Lösungen und Anleitungen für Forscherinnen und Forscher eruiert und betreffend Nutzbarkeit für die Schweiz überprüft. Schlussendlich wurde an der Hauptversammlung der GHGO vom 26. November 2016 das Vorliegen des ungeprüften Konzeptes kommuniziert. Gleichzeitig wurde aufgerufen, dass ein potenzieller Nachlass nach diesem Vorgehen an ein Archiv eingeliefert werden solle. Leider haben sich daraus aber trotz der verschiedenen Aufrufen keine sogenannten Testfälle ergeben.

An der Vorstands-Sitzung der GHGO vom 7. August 2017 wurde nun entschieden, dass das mit den Staats- und Landesarchiven vernehmlasste Konzept nun veröffentlicht werden soll. Hiermit wird dieses nun den Mitgliedern wie auch den Nichtmitgliedern zur freien Nutzung übergeben und das Projekt wird gleichzeitig abgeschlossen.

Bereits verraten sei, dass der Fokus in diesem Themenbereich nun stärker auf die Veröffentlichung von erforschten Daten in zugänglichen Datenbanken gelegt wird. Eine nächste Thematisierung wird am nächsten Ausbildungsanlass erfolgen. Die Einladung dazu erfolgt demnächst mittels Rundschreiben. Der Termin vom 7. Oktober 2017 darf bereits heute vorgemerkt werden.

Herzlichen Dank an alle Projekt- und Vereinsmitglieder, die während der Projektarbeit wesentliche Beiträge eingebracht haben!

Konzept "Genealogischer Nachlass" aufrufen