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Geneal-Forum

Für die GHGO begann es mit einer Mitteilung über unser Kontaktformular - aber die komplette Geschichte begann natürlich viel früher, wann genau lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Irgendwann einmal fand ein Namensregister zu St.Galler Taufbüchern den Weg nach Fribourg und landete schliesslich im Archiv des "Institut fribourgeois d'héraldique et de généalogie (IFHG)". Bei Ordnungsarbeiten 2015 fiel es auf - und Präsident Pierre Zwick und die Vorstandsmitglieder waren sich einig, dass dieses Register in St.Gallen besser aufgehoben sei als in Fribourg. An wen wendet man sich da? Die Partnergesellschaft GHGO schien eine gute Anlaufstelle für die Frage, wer in St.Gallen an dem Buch interessiert sein könnte. Natürlich war das Stadtarchiv der Ortsbürgergemeinde unser erster Gedanke - und dort war man auch hoch erfreut über die Aussicht, ein St.Galler Kulturgut zurück zu bekommen. Am 9. Februar 2016 war es dann soweit: Heribert Bielmann kam im Stadtarchiv vorbei, um das gute Stück persönlich zu übergeben.

Taufbuch Namensregister 1640 1738 Einband

Das Format ist 18.5 cm x 12 cm und 6.5 cm dick. Alphabetisch nach Familiennamen bzw. innerhalb eines Namens chronologisch sortiert listet es Taufeinträge auf - fein säuberlich getrennt nach Knaben und Mädchen auf der linken bzw. rechten Seite. Erfasst sind Taufen von 1640 bis 1738 - was nicht den Zeiträumen der eigentlichen Taufregister entspricht (1616-1683 bzw. 1684-1756). Auf der ersten Seite ist vermerkt "1726 - Felix Speckher gehörig": ob er selbst das Register erstellt oder es nur (bis 1738) weitergeführt hat, ist unklar, ebenso um welchen Felix Specker es sich handelt. In der "Stemmatologia Sangallensis" finden sich 3 Felix, die zeitlich passen würden - ein Goldarbeiter (1686-?), ein Metzger (1688-1754) sowie ein Kaufmann (1692-1747): letzterer ist als Kaufmann viel unterwegs, verstirbt in Besançon und wird in Basel bestattet - könnte also am ehesten dafür infrage kommen, solch ein Register zu erstellen (oder erstellen zu lassen) und es auf Reisen evtl. auch mitzunehmen. Auch im Thurgau gibt es alte Bürgerorte für Specker - aber hier darf wohl schon von einem Stadt-St.Galler Bürger ausgegangen werden. Natürlich kann das Register auch viel später "ausgewandert" sein.

  Buch Uebergabe

 

Buch h     Eintrag 1726     Doppelseite 1640k